Listenhunde

Was sind Listenhunde und wer darf sie halten?

Verschiedene Hunderassen

Hunde sind weltweit wohl die beliebtesten Haustiere. Sie werden für ihr treues und anhängliches Wesen geschätzt und geliebt. Bei der richtigen Erziehung und Haltung kann aus einem kleinen Welpen ein wahrer Freund werden, der seinen Halter sein Leben lang zur Seite steht und begleitet. Wenn es darum geht, sich einen Hund zu kaufen, muss man sich für eine Rasse entscheiden. Es gibt unzählige verschiedene Rassen, die sich durch ihr Aussehen, aber vor allem auch durch ihren Charakter voneinander abgrenzen.

Manche Hunderassen eignen sich besonders gut für Familien, da sie gut mit Kindern zurechtkommen. Andere Rassen eignen sich für aktive Halter, die viel draußen unterwegs sind und ihren Hund zum Beispiel auf lange Wanderungen oder Fahrradtouren mitnehmen möchten. Immer wieder kommen auchdie sogenannten Listenhunde zur Sprache. Was bedeutet diese Kategorie und was zeichnet die Hunde aus?

Was zeichnet einen Listenhund aus?

Listenhunde werden häufig als gefährlich bezeichnet. Umgangssprachlich kennt man sie als Kampfhunde. Im Gesetz werden Hunderassen, die zur Kategorie der Listenhunde gehören, offiziell als gefährlich eingestuft. In einigen europäischen Ländern ist das Halten einiger dieser Rassen sogar verboten.

Listenhunde sind nicht von Grund auf böse oder gefährlich. Allerdings haben sie gewisse Veranlagungen, die sie schneller aggressiv gegenüber Menschen und anderen Hunden machen. Diese Eigenschaft lässt sich auf ihre Vergangenheit zurückführen. Die Listenhunde wurden speziell für militärische Einsätze und andere Kämpfe gezüchtet. Sie sind meist sehr kräftig und schwer, sodass sie sich gut durchsetzen und schnell einen großen Schaden anrichten können.

Gelegentlich hört man in den Medien von Kampfhund-Angriffen. Diese sind allerdings nicht immer auf die Genetik und das Wesen der Hunde zurückzuführen. Häufig ist die extreme Aggressivität eine Folge schlechter Haltung und Erziehung oder Misshandlung.

Welche Rassen gehören zu den Listenhunden?

Es gibt in Deutschland fast 50 Rassen, die zu den Listenhunden gehören. Je nach Bundesland wird hier allerdings noch einmal zwischen den wirklich gefährlichen Hunden und diesen unterschieden, die lediglich eine gesteigerte Aggressivität zeigen. Fast alle Listenhunde haben einen kräftigen und muskulösen Körperbau sowie einen breiten Kopf und Kiefer. Rassen, die auf der Liste der gefährlichen Hunde stehen, sind Terrier. Dazu gehören der Pit Bull Terrier, der American Staffordshire Terrier und der Bullterrier. Hinzu kommen einige Kreuzungen mit anderen Rassen sowie der Mastiff und die Bordeaux-Dogge.

Wer darf einen Listenhund halten?

Wenn man sich sicher ist, dass man ein erfahrener und fürsorglicher Halter ist und sich zutraut, seinen Hund gut zu erziehen, dann kann man sich über den Kauf eines Listenhundes informieren. In jedem Bundesland herrschen dabei andere Vorschriften. Allgemein wird bei den meisten Rassen vorausgesetzt, dass man älter als 18 Jahre ist und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt. Die meisten Halter verlangen vor dem Verkauf zudem einen Nachweis darüber, dass man über einen Hundeführerschein und eine bestandene Sachkundeprüfung verfügt. Bei einigen Rassen der Listenhunde kann außerdem hinzukommen, dass der Hund einen Wesens- und Verhaltenstest bestehen muss. Dabei werden verschiedene Dinge wie die Reaktion auf Reize und Kommandos geprüft. Wenn man Listenhunde züchten möchte, muss man sich ebenfalls gut informieren. Bei einigen Rassen ist die Zucht in Deutschland verboten.